Deutscher Corporate Governance Kodex

Umsetzung der einzelnen Empfehlungen bei der ProSiebenSat.1 Media AG (Entsprechenserklärung März 2010, basierend auf dem Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 bzw. 18. Juni 2009):

   Transparenz
Empfehlung des Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 18. Juni 2009) ja nein Zusatzinfos Zusatzlinks
Unverzügliche Information der Aktionäre über sämtliche neue Tatsachen (Ziff. 6.3) x   Die ProSiebenSat.1 Media AG stellt Aktionären unverzüglich sämtliche neuen Tatsachen zur Verfügung, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind. Pflichtveröffentlichungen nach §10 WpPG
Nutzung geeigneter Kommunikationsmedien (Ziff. 6.4) x   Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Aktionäre und Anleger nutzt die ProSiebenSat.1 Media AG das Internet als Medium.  
Öffentliche Bekanntgabe von Informationen im Aus- und Inland (Ziff. 6.5) x   Informationen, die die Gesellschaft im Ausland aufgrund der jeweiligen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht, werden auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.  
Directors’ Dealings (Ziff. 6.6) x   Weder der Besitz einzelner Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats noch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente ist direkt oder indirekt größer als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Diese Angabe ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Corporate Governance Bericht
Veröffentlichung des Finanzkalenders (Ziff. 6.7) x   Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit werden die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u.a. Geschäftsbericht, Zwischenberichte, Hauptversammlung) in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert. Finanzkalender
Veröffentlichungen im Internet (Ziff. 6.8) x   Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sind auch über die Internetseiten der Gesellschaft zugänglich. Veröffentlichungen erfolgen auch in englischer Sprache. Die Gliederung der Internetseiten wird aus der Sitemap ersichtlich.  
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07.09.2010